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01.02.2023 16:23:35
Letzte Abstimmungen
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Urnenstandort | Gemeindeverwaltung Plasselb Dorfweg 16 1737 Plasselb |
Urnen Öffnungszeiten | Vorzeitiges Abstimmen und Wählen nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen jeweils Montag 08.30 Uhr – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag 08.30 Uhr – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen Am Abstimmungstag ist das Stimm- und Wahlbüro wie folgt offen: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr - Gemeindebüro |
Hinweis | Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.fr.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
Bedingungen / Voraussetzungen | Das Gesetz vom 06. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) regelt die Ausübung der Stimm- und Wahlrechte wie folgt: A) kantonale Angelegenheiten Stimm- und wahlberechtigt in kantonalen Angelegenheiten sind, wenn sie das 18. Altersjahr zurückgelegt haben: a) Schweizerinnen und Schweizer, die im Kanton Wohnsitz haben; b) Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die über das freiburgische Bürgerrecht verfügen oder im Kanton Wohnsitz hatten. Um ihre politischen Rechte ausüben zu können, müssen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Stimmregister einer Gemeinde des Kantons entsprechend der Bundesgesetzgebung eingetragen sein. B) in Gemeindeangelegenheiten Stimm- und wahlberechtigt in kantonalen Angelegenheiten sind, wenn sie das 18. Altersjahr zurückgelegt haben: a) Schweizerinnen und Schweizer in ihrer Wohnsitzgemeinde; b) niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer in ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben (C-Ausweis). |
Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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Kontakt | gemeinde[at]plasselb.ch |