
Arbeitslosenhilfe
Gemäss den neuen Bestimmungen betreffend das Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) sind ab dem 12. November 2012 die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) für die An- und Abmeldung der Stellensuchenden bei der Arbeitslosenversicherung zuständig. Das heisst, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde ab diesem Zeitpunkt direkt an nachfolgende Adresse werden müssen:
RAV Nord, Sensebezirk
Schwarzseestrasse 5
Postfach
1712 Tafers
Tel. 026 305 96 15
Fax. 026 305 95 69
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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