Arbeitslosenhilfe

Wie vorgehen bei Verlust der Arbeitsstelle oder Stellensuche?

Gemäss den neuen Bestimmungen betreffend das Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) sind ab dem 12. November 2012 die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) für die An- und Abmeldung der Stellensuchenden bei der Arbeitslosenversicherung zuständig. Das heisst, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde ab diesem Zeitpunkt direkt an nachfolgende Adresse werden müssen:

RAV Nord, Sensebezirk
Schwarzseestrasse 5
Postfach
1712 Tafers
Tel. 026 305 96 15
Fax. 026 305 95 69

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
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