
Verbilligung der Krankenkassenpärmien
Wie können Sie einen Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien geltend machen? Dazu verweisen wir Sie auf das Merkblatt der Kantonalen Ausgleichskasse in Freiburg sowie auf den Antrag. Das Antragsformular kann auf der Gemeindeverwaltung einverlangt werden oder direkt ausgefüllt werden (siehe unter Publikationen). Dieses muss ausgefüllt mit der aktuellen Steuereinschätzung sowie der aktuellen Police der Krankenkasse von jeder aufgeführten Person auf der Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden. Wir leiten den Antrag dann an die Kantonale Ausgleichskasse in Freiburg weiter, welche über die Verbilligung befindet. Wir bitten Sie jedoch um Geduld; es kann lange dauern, bis Sie einen Entscheid erhalten (1-3 Monate). Vielen Dank! |