Beglaubigungen und Apostillen

15. September 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Plasselb

Ab sofort ist die Gemeindeverwaltung ermächtigt folgende Dokumente, zu beglaubigen

  • Unterschriften von Privatpersonen
  • Originaldokumente im Zusammenhang mit dem Schweizer Zivilstandwesen
  • Wohnsitzbescheinigungen
  • Auskünfte von Pensionskassen

Liste nicht abschliessend

 

Die Gemeinde beglaubigt folgende Unterschriften nicht direkt:

· Unterschriften einer Person, die berechtigt ist, ein Unternehmen im Kanton Freiburg zu vertreten (beglaubigt eine Notarin / ein Notar oder das Handelsregisteramt)

· Schulzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten – BKAD)

· Universitätsdiplome (beglaubigt die UNI direkt)

· Arztzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Gesundheit und Soziales – GSD)

 

Die Kosten, für eine Beglaubigung sind direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung zu begleichen und belaufen sich auf CHF 30.-- pro Dokument.

 

Der Gemeinderat von Plasselb

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