Feuerverbot

10. Juli 2026

Waldbrandgefahr – Gefahrenstufe 4 (gross) / Feuerverbot

 

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit mehreren Wochen fehlenden Niederschläge hat der Kanton Freiburg die Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 (gross) angehoben. Aus diesem Grund hat das Amt für Wald und Natur (WNA) mit Wirkung ab dem 9. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot für sämtliche Wälder im Kanton Freiburg erlassen.

 

Das Feuerverbot umfasst sämtliche Feuer im Wald sowie am Waldrand – unabhängig von der Art des verwendeten Brennmaterials. Davon betroffen ist auch das Grillieren an den dafür vorgesehenen Feuerstellen.

 

Die Bevölkerung sowie alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese Anordnung konsequent zu befolgen und durch verantwortungsbewusstes Verhalten einen Beitrag zur Verhinderung von Waldbränden zu leisten.

 

Das Feuerverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst aufgehoben, wenn die Waldbrandgefahr wieder auf Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft werden kann.

Weitere Informationen:

 

 

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe beim Schutz unserer Wälder.

 

Der Gemeinderat von Plasselb

 

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