Feuerverbot im ganzen Kanton Freiburg
Ganzer Kanton Freiburg: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle gilt ab sofort im gesamten Kanton Freiburg ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Grillieren zu Hause oder an öffentlichen Festivitäten ist weiterhin erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, die Massnahmen konsequent einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang.
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| Ganzer Kanton Freiburg - Feuerverbot (PDF, 119 kB) | Download | 0 | Ganzer Kanton Freiburg - Feuerverbot |