Beglaubigungen und Apostillen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Plasselb
Ab sofort ist die Gemeindeverwaltung ermächtigt folgende Dokumente, zu beglaubigen
- Unterschriften von Privatpersonen
- Originaldokumente im Zusammenhang mit dem Schweizer Zivilstandwesen
- Wohnsitzbescheinigungen
- Auskünfte von Pensionskassen
Liste nicht abschliessend
Die Gemeinde beglaubigt folgende Unterschriften nicht direkt:
· Unterschriften einer Person, die berechtigt ist, ein Unternehmen im Kanton Freiburg zu vertreten (beglaubigt eine Notarin / ein Notar oder das Handelsregisteramt)
· Schulzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten – BKAD)
· Universitätsdiplome (beglaubigt die UNI direkt)
· Arztzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Gesundheit und Soziales – GSD)
Die Kosten, für eine Beglaubigung sind direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung zu begleichen und belaufen sich auf CHF 30.-- pro Dokument.
Der Gemeinderat von Plasselb
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Unterschriften und Beglaubigungen (PDF, 161 kB) | Download | 0 | Unterschriften und Beglaubigungen |