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Gemeinde Plasselb

Feuerverbot im Kanton Freiburg

Infolge des seit mehreren Wochen gemessenen Niederschlagsdefizits und der aktuellen und zukünftigen meteorologischen Lage, hat die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht. In Anbetracht dieser Umstände erlässt das Amt für Wald und Natur (WNA) ein Feuerverbot im Wald.

Der Niederschlagsmangel der letzten Wochen, begleitet von sonnigem Wetter und heissen Temperaturen, hat zur Folge, dass die Waldböden trocken sind. Die Waldbrandgefahr hat die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht. Das Feuern in den Wäldern des Kantons Freiburg ist seit dem 22. August 2023 um 14.00 Uhr verboten. Dieses Verbot betrifft sämtliches Anzünden von brennbaren Materialen unabhängig von deren Natur. Es betrifft auch die eingerichteten Grill- und Feuerstellen im Wald oder Waldrand.

Dieses Verbot ist gestützt auf den Artikel 32 des Gesetzes vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG). Sie bleibt gültig, bis die Gefahrenstufe wieder auf erheblich (3 von 5) reduziert wird.


Dokument Verhaltensregeln_Feuerverbot.pdf (pdf, 14055.5 kB)


Datum der Neuigkeit 23. Aug. 2023