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Weisungen für die Benützer der Tageskarten Gemeinde
1. Bezugsberechtigt sind alle Personen aus allen Gemeinden.
2. Reservationen können zwei Monate im Voraus bei der Gemeindeverwaltung erfolgen (Tel. 026 419 13 53 oder Online-Reservation via Webseite: www.plasselb.ch ). Die Benützung pro Person ist unbeschränkt. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
3. Der Zuteilungsentscheid ist endgültig. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen.
4. Ausgabestelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Tageskarten Gemeinde können während den Schalteröffnungszeiten oder nach Vereinbarung abgeholt werden.
Für den Samstag und/oder Sonntag müssen die Tageskarten spätestens bis am Freitag (vor Büroschluss, 11:30 Uhr) abgeholt werden. Die gleiche Regelung gilt auch für einen Feiertag, wobei zu beachten ist, dass vor Feiertagen das Gemeindebüro bereits am Vortag um 16:00 Uhr schliesst.
5. Die Abgabe der Tageskarte erfolgt bei der Gemeindeverwaltung gegen Bezahlung des Betrages von CHF 45.– pro Tag und Tageskarte (Preisänderungen vorbehalten). Für reservierte, jedoch nicht abgeholte Tageskarten wird die Gebühr ebenfalls erhoben.
Für nicht eingelöste resp. nicht benützte Tageskarten erfolgt keine Rückerstattung. Bei der Gemeindeverwaltung abgeholte und bezahlte Tageskarten werden nicht zurückgenommen.
Nicht reservierte Tageskarten können am Vortag ab 15.00 Uhr für den Folgetag zum reduzierten Preis von CHF 25.– direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung gekauft und abgeholt werden. Für den Samstag und/oder Sonntag können die Tageskarten am Freitagvormittag ab 10:00 abgeholt werden (Büroschluss 11:30 Uhr).
Für Tageskarten zum reduzierten Preis muss der/die Bezüger/in persönlich an den Schalter der Gemeindeverwaltung kommen. Bei online oder telefonischen Reservationen wird die vollständige Gebühr verrechnet.
6. Die Benützer der abgeholten Tageskarten sorgen dafür, dass die Karten nicht verloren gehen, es kann kein Ersatz angeboten werden.
7. Die Haftung liegt allein beim Bezüger resp. bei der Bezügerin. Die Gemeinde kann für eventuelle Schäden auf keinen Fall haftbar gemacht werden.
8. Die Abgabe der GA's erfolgt gegen Unterzeichnung eines Bezugsscheines. Damit bestätigt der Benützer die vorliegenden Weisungen zu kennen.
9. Diese Weisungen ersetzen alle bisherigen Weisungen in dieser Angelegenheit!
Sehr geehrte Damen und Herren
Das heutige Angebot «Tageskarte Gemeinde» bleibt in seiner Form noch bis Ende 2023 bestehen. Die neue "Spartageskarte Gemeinde", welche ab dem 1. Januar 2024 gültig ist, kann als ähnliches Angebot direkt online über die Homepage der SBB bezogen werden.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, die Nachfolgelösung "Spartageskarte Gemeinde", welche ab 2024 von der SBB angeboten wird, NICHT anzubieten.
Die Gemeinde Plasselb verfügt noch bis zum 30. November 2023 über zwei GA-Tageskarten.
Für die Kenntnisnahme des vorangegangenen danken wir Ihnen und grüssen freundlich.